AGB -Allgemeine Geschäftsbestimmungen der Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben ihre Gültigkeit im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma: Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig- Hergarden.
2. Entgegenstehenden AGB oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag der schriftlichen Zustimmung von Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden.
3. Die vorliegenden AGB der Firma Hergarden Haus und Garten Horst Hilbrig-Hergarden, gelten gegenüber Verbrauchern und auch -Unternehmern, wenn in einer anderen Klausel nichts anderes festgelegt worden ist.
§ 2 ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND ANGEBOTSUNTERLAGEN
1. Die von den Auftraggebern an uns gerichtete Bestellung, im Rahmen unseres Leistungsangebotes, stellt ein bindendes Angebot dar, das wir in der vertraglich vereinbarten Frist bestätigen können und in Folge die vereinbarte Leistung erbringen. Im Vorab durch uns erbrachte Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
2. Werden im Rahmen von Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und sonstigen vertragsbedingten Unterlagen, die von uns für den Auftraggeber erarbeitet werden und es folglich zur Übergabe an den Auftraggeber kommt, Bilder, Grafiken und sonstige unterstützende Darstellungen eingearbeitet, so sind diese Materialien urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden. Die Fotos, Grafiken und anderen Därstellungen unserer Produkte auf dieser Internetseite können naturgemäß vom tatsächlichen Aussehen der spezifisch geforderten Produkte geringiügig abweichen. Beanstandungen vom Auftraggeber, die sich darauf beziehen, sind nicht möglich.
§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungen werden entsprechend der vereinbarten Angebots- und Vertragsunterlagen verbindlich vereinbart. Die Vorkasse, zusammengesetzt aus Material zu 100% und Lohnkosten zu 75% wird nach Überweisung als sofortige Auftragsbestätigung angesehen. Maßgeblich ist hierbei demnach der vereinbarte Preis entsprechend der in Auftrag gegebenen Leistungen, die in den Vertragsunterlagen je nach Erfordernis und Leistungsumfang, differenziert und fixiert, je Einzelpositionen, festgelegt worden sind. Baustellenbedingte Abweichungen, die nicht ersichtlich sind, sind möglich und müssen separat in Rechnung gestellt werden.
Werden Arbeiten nach Stundenlohn durchgeführt, so zählen folgende Arbeiten mit zur Arbeitszeit: An- oder Abfahrt zum Arbeitsort, Be- und Entladen von Arbeitsmaterialien, Werkzeug, Abfällen und das fach- und sachgerechte Entsorgen der Abfälle.
2. Sind die vereinbarten Leistungen abgeschlossen, so erfolgt die regelgerechte Rechnungsstellung des Auftragnehmers an den Auftraggeber sprich die Entabrechnung. Nach Eingang dieser Rechnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird die Zahlung des Rechnungsrestbetrages sofort fällig, sofern keine andere Regelung einvernehmlich festgelegt wurde. Erfolgt die Zahlung des Rechnungsrestbetrages nicht, so entsteht für den Auftraggeber (Rechnungsempfänger) gleichlaufend, Zahlungsverzug. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber dennoch mit einer Zahlungserinnerung, in Folge, in den Zahlungsverzug setzen, die mit einer ersten Mahnung gleichzusetzen ist. Erfolgt auf die erste Mahnung keine Zahlung entsprechend der Rechnungslegung, so wird daraufhin die zweite Mahnung an den Auftraggeber ausgegeben, die gleichlaufend Mahngebühren und Verzugszinsen enthält. Die Mahngebühren, außer die erste Mahnung, betragen je Mahnung: 15,00 Euro. Die Verzugszinsen werden regelgerecht, entsprechend des von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen, aktuellen Basiszinssatzes berechnet. (nach den gesetzlichen Vorgaben des §247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und seinen aktuellen Stand, gemäß §247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger) Hierbei ist zwischen Privatpersonen und Unternehmen zu unterscheiden: Unternehmen entrichten die Verzugszinsen in der Höhe des aktuellen Basiszinssatzes zuzüglich acht Prozent. Privatpersonen hingegen entrichten fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Zusätzlich zu dem Zahlungsverzug kann, nach geltendem Gesetz, ein Mahnungs- oder Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Die dadurch auflaufenden Kosten fallen zu Lasten des Auftraggebers (Rechnungsempfänger). Entstehen diesbezüglich weitere Kosten, so ist die Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden, berechtigt diese Kosten nachzuweisen und gleichfalls einzufordern.
§ 4 LEISTUNGSZEIT, LIEFERZEIT, LEISTUNGSTEILE
1. Sind auf der Grundlage dieser AGB, Leistungs- und Lieferzeiten vereinbart worden, so bedürfen diese Vereinbarungen der Schriftform und sind von den Vertragspartnern schriftlich zu bestätigen. Verlängern sich solche Fristen bei Streik, Fällen höherer Gewalt, Unruhen, Betriebsstörungen, Personalmangel, Schwierigkeiten von Zulieferern sowie behördlichen Anordnungen, so verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des jeweiligen Ereignisses. Die Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden ist jedoch berechtigt, Leistungsteile im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten, je nach schriftlicher Vereinbarung im Rahmen dieser AGB, zu erbringen.
§ 5 DIENSTLEISTUNGSPERSONAL
1. Die Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden verpflichtet sich beim Einsatz von Dienstleistungspersonal zur Durchführung von Aufträgen bei Auftraggebern die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Arbeitskräften einzuhalten und je nach Qualifikation einzusetzen. Beim Einsatz von ausländischen Arbeitskräften verweisen wir auf das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vom März 2011, sowie andere zutreffende gesetzliche Bestimmungen.
§ 6 ARBEITSGERÄTE UND SONSTIGES MATERIAL
1. Die für eine Realisierung von Aufträgen notwendigen Arbeitsgeräte, Materialien und sonstige Arbeitsmittel, werden von der Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden bereitgestellt. Handelt es sich hierbei um das Abtragen, Verwenden und Entsorgen von Schadstoffen, welche zur Auftragsrealisierung notwendig sind, so sind hierfür gesonderte Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorzunehmen.
§ 7 AUFTRAGSSTORNIERUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL
1. Im Falle einer vertraglich festgelegten Stornierung (§§ 346 BGB) von Auftragsleistungen durch den Auftraggeber entstehen dem Auftraggeber, zur Abdeckung der entstandenen Kosten, 10% der vertraglich vereinbarten Auftragsleistung. Weisen die durchgeführten, vertraglich vereinbarten Arbeiten und Zulieferungen Mängel auf, so leistet die Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden Gewähr in Form von Nachbesserung.
2. Strebt der Auftraggeber Schadenersatz oder Selbstvornahme anstatt der vereinbarten Leistung an, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3. Garantien bestehen im Rechtssinne nicht.
§ 8 ERKLÄRUNGEN, -ÄNDERUNGEN UND ERWEITERUNGEN
1. Im Falle von Vertragsänderungen, Erweiterungen, Zusatzvereinbarungen und sonstigen Regelungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen diese der Schriftform und sind von den Vertragspartnern unterschriftlich in die gültige Rechtsform zu heben. Die so erarbeiteten Dokumente sind somit für beide Vertragspartner verbindlich.
§ 9 ERFÜLLUNGSORT
1. Grundsätzlich gilt der Geschäftssitz der Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden als Erfüllungs- und Zahlungsort, sofern keine andere Regelung zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
§ 10 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
1. Sämtliche Verträge und sonstige Vereinbarungen werden auf der Grundlage dieser AGB erarbeitet und durch die Unterschrift der Vertragsparteien, gesichert. Ergeben sich daraus Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Verkaufsrecht.
2. Gerichtsstand der Firma Hergarden Haus und Garten – Horst Hilbrig-Hergarden ist der Geschäftssitz in Düren. (Impressum) Das betrifft alle Streitigkeiten die aus Verträgen mit Geschäftskunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen resultieren. Handelt es sich um Privatpersonen so ist der Gerichtsstand das zuständige Amtsgericht am Wohnort der Privatperson.
§ 11 SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
1. Treten Streitigkeiten auf, die aus unserer AGB und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Verträgen, Vereinbarungen, Zusatzregelungen und sonstigen Dokumenten resultieren oder aber damit im Zusammenhang stehen, ist ein Schiedsgericht zuständig, soweit der Wert des jeweiligen Streitfalles einen Betrag von 2500,00 Euro übersteigt. Liegt der Streitwert darunter, wird ein ordentliches Gericht angerufen, es sei denn, die Vertragsparteien bekunden innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die jeweils andere Partei schriftlich, dass auch für dieses Verfahren ein Schiedsgericht entscheiden soll. Ist ein Schiedsverfahren noch nicht anhängig, so können Eilverfahren auch vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt werden.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Sollte eine der vorhergehenden Klauseln unwirksam sein, so wird der Inhalt der AGB im Übrigen nicht berührt.